Erfassen Sie noch manuell? Wir nennen 20 Vorteile eines Zeiterfassungssystems
Das Urteil:
Das Bundesarbeitsgericht (BAG AZ.: 1 ABR 22/21) hat mit dem Beschluss vom 13. September 2022 entschieden, dass Unternehmen zur Erfassung der Arbeitszeiten der Arbeitnehmenden verpflichtet sind.
Grund ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in 2019, wonach Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) die Unternehmen verpflichten müssen, die genauen Arbeitszeiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer systematisch und umfassend zu erfassen. Nur so könne sichergestellt sein, dass die im EU-Recht zugesicherten Rechte der Arbeitnehmenden eingehalten werden. Im Fokus stand die Prüfung der Höchstarbeitszeiten.
Welchen Mehrwert bringt eine Zeiterfassung?
20 Vorteile:
- Korrekte Erfassung der Arbeitszeiten
- Korrekte Erfassung von Überstunden
- Vereinfachte Erfassung – weg von Excel und Papier
- Zeiten können auf Projekte erfasst werden
- Bessere Übersicht bei Urlaubsanträgen
- Genehmigungsverfahren auch via Handy möglich
- Anwesenheiten in einer Übersicht
- Arbeitszeit- und Urlaubssalden für den Mitarbeiter jederzeit transparent einzusehen
- Automatische Übergabe an die Lohnabrechnung
- Mitarbeiter können selbst Stammdaten pflegen (beispielsweise Wohnortwechsel)
- Gesetzliche Pflichterfüllung ist besser und schneller zu erfüllen
- Zeitmodelle können individuell ohne lange Recherche umgesetzt werden
- Zeiten werden automatisch korrekt den Arbeitszeitkonten zugebucht
- Gleittage können komfortabel berücksichtigt werden
- Zeiterfassungssysteme mit Dokumentenmanagement können Dokumente in einem Mitarbeiterportal bereitstellen
- Entlastung der personalbearbeitenden Kollegen
- Schnellere Bearbeitung von Anträgen wie Urlaub- oder A1 Bescheinigungen
- Krankmeldungen können durch den Mitarbeiter sofort korrekt gemeldet werden
- Möglichkeit die Arbeitszeiten mit der Zutrittskontrolle zu koppeln
- Automatikbuchungen buchen automatisch Arbeitszeiten ein
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Was sollte man tun?
Die Unternehmen, die derzeit kein adäquates System zur Zeiterfassung einsetzen, gehen mit der Inbetriebnahme einer entsprechenden Software den zukunftssicheren Weg. In diesem Zusammenhang gibt es komfortable und sichere Möglichkeiten die Zeiten der Mitarbeiter mit Hilfe eines Hardwareterminals, via Handy oder mit Hilfe eines "Softwareterminals" digital am PC zu erfassen. Die Daten können Sie dem Mitarbeiter jederzeit abrufbar darstellen und erfüllen damit die gesetzlichen Anforderungen, die für die Arbeitnehmenden ab sofort gültig sind.
Links zu den gesetzlichen Grundlagen:
Seiten des Bundesarbeitsgericht: 35/22 - Einführung elektronischer Zeiterfassung
Urteil des gerichtshofs (Große Kammer) vom 14.05.2019 EUGH
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Wer ist ACEA?
Die ACEA GmbH hat sich auf betriebswirtschaftliche und sicherheitstechnische Lösungen spezialisiert. Unser Team setzt sich aus Spezialisten der Bereiche Security Management, Betriebswirtschaft, Rechnungswesen, Personal, Internet und Netzwerktechnik zusammen.
Autor
Dirk Kappert, Diplom-Kaufmann und Geschäftsführer der ACEA GmbH begleitet Unternehmen und Organisationen im Bereich HR / Zutrittsmanagement. Er achtet auf optimale Workflows und achtet auf perfekte Schnittstellen. Dabei greift Herr Kappert auf langjährige Projekterfahrung zurück.
Bildnachweis: Fotolia_40995212_L_Wordcloud Zeiterfassung