Bemerkung, neu einbuchen oder können Sie einfach korrigieren? Welche Finanzbuchhaltung es komfortabel anbietet sehen Sie hier!
Es beginnt oft mit einem Irrtum Ihres Kunden!
Ihr Kunde ruft Sie an und möchte die OP-Vorgänge anderslautend verrechnet haben. Die ausgeglichenen Rechnungen sind bei Ihnen jedoch schon bestimmten Zahlungen zugeordnet. Jedoch hat der Kunde das Recht, auf die korrekte Zuordnung seiner Zahlungen zu bestehen.
Der OP Ausgleich ist erledigt - im wahrsten Sinne?
Vielen Finanzbuchhaltung haben den OP erledigt. Er ist sozusagen historisch und damit im schlechtesten Fall nicht mehr bearbeitbar.
Was soll der Anwender in einem solchen Fall tun?
In manchen Finanzbuchhaltungen ist es notwendig den OP neu zu erfassen. Bei einer Rechnung und Zahlung vielleicht ok, aber es wird aufwändig, wenn es sich um einen Ausgleich vieler Rechnung handelt. Hier kann die Neuerfassung viel Zeit in Anspruch nehmen.
Andere Systeme handhaben den Fall mit "Bemerkungen" in der OP Verwaltung. Das bedeutet im Abschlußmonat jedoch, dass auch auf der Saldenbestätigung die "Bemerkung" die fehlerhafte Zuordnung vermerkt, aber nicht die korrekten Beleg anzeigt. Wirtschaftsprüfer sehen diese Art der Darstellung ungern.
Wie geht es einfacher?
Eine einfache Behebung einer gesamten Verrechnung bietet die Syska Software an. Hier kann der Anwender eine Verrechnung einfach stornieren und die ursprünglichen Belege im Personenkonto wieder bereitstellen. Der Anwender sucht einen Vorgang, sieht in einer Ansicht alle betroffenen Belege und kann die Verrechnung einfach stornieren.
Wenn Ihre Software diesen Komfort nicht anbietet, sollten Sie sich das Syska Rechnungswesen ansehen. Das offene System bietet viele Erleichterungen im Tagesgeschäft.
Informationen erhalten Sie nachstehend.
Autor
Monika Haslbeck begleitet Mittelstandsunternehmen bei der Einführung oder Umstellung des Syska ProFI Rechnungswesen (Syska SQL ReWe). Als Bilanzbuchhalterin versteht Sie die Sprache der Buchhaltungsmitarbeiter und Controller.