Rückwirkende Quellensteuer auf Online-Werbung vorerst vertagt
Rückwirkend bis zu 7 Jahren 15 % Quellensteuer
In den letzten Tagen verblüfften Medienberichte, dass rückwirkend für ausländische Werbedienstleitungen, Quellensteuer seitens bayerischer Finanzämter erhoben würde. Rückwirkend bedeutet hier, bis zu sieben Jahre mit 15 % Prozent.
Beispiel für diese Leistungen sind Werbeanzeigen in Google Ads.
Die IHK München hat das Gespräch mit dem Bayerischen Finanzministerium geführt um Nachteile für den Digital-Standort Bayern abzuwenden. Nach dem konstruktiven Gespräch (wie IHK mitteilte) sind die betroffenen Fälle in Wartestellung bis eine bundeseinheitliche Verwaltungsauffassung vorliegt.
Detaillierte Informationen sowie die §§ Angaben finden Sie in unserer LInksammlung.
Neues bereits Mitte März?
Eventuell könnte schon Mitte März bei einer Bund-Länder-Runde eine einheitliche Verwaltungsauffassung erarbeitet werden.
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